Schwangerschaftsberatung & -konfliktberatung
Rechtsgrundlage für die Arbeit der Beratungsstelle ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit dem §219 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Schwangerschaftsfamilienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG) vom 21.08.1995
Unsere Beraterinnen sind staatlich anerkannte Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogen. Die Beraterinnen haben eine Zusatzausbildung für Beratung im Schwangerschaftskonflikt absolviert. Sie nehmen regelmäßig an Supervisionen teil. Mit Hilfe von Fortbildungen eignen sie sich ein komplexes Fach-
wissen an. Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung ist die gute Zusammenarbeit mit Fachkräften verschiedener Fachrichtungen.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
- die ergebnisoffene Pflichtberatung nach §219 StGB
- medizinische, soziale und juristische Information
- Hilfe zur eigenständigen Entscheidungsfindung im Konflikt
- Adoptionsberatung
- Beratung und Begleitung vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch
- die Ausstellung der Beratungsbescheinigung
Wir beraten und unterstützen in Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung und der Familienplanung.
- Fragen zum eigenen Körper
- Fragen zum Thema Liebe
- Fragen zur Sexualität
- Fragen zur Verhütung
Die allgemeine Schwangerschaftsberatung umfasst:
- die soziale Beratung (Mutterschutz, Elternzeit, Familien-, Arbeits- und Kindschaftsrecht)
- die Beantragung von Leistungen bei der Bundesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind"
- Beratung rund um die Sexualität & Verhütung
- Informationen zur Geburten- und Hebammenhilfe
- Unterstützung bei Fragen und Problemen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Informationen zu Kursangeboten, Kinderbetreuung und Möglichkeiten in der Elternzeit




