BFD_header.jpg Foto: A. Zelck / DRK Service GmbH

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Dein Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim DRK

Ansprechpartnerin

Katja Witzl

Personalmanagement

Tel. 03981 28710

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bieten wir als DRK Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst zu leisten.

fsj_titel.jpg Foto: J. F. Müller / DRK
fsj2_titel.jpg Foto: J. F. Müller / DRK

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offenum gemeinsam Menschen zu helfen.

Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

  • Wer kann am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen?

    Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

  • Dauer des Einsatzes beim BFD

    Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

  • Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?

    Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet.

    DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes beim DRK

    Die für das DRK typischen Einsatzfelder im BFD sind:

    • Pflegeeinrichtungen

Hast du Fragen?

Wir beantworten Dir gern alle Fragen rund um den Bundesfreiwilligendienst (BFD).