AG_2header.jpg Foto: A. Zelck / DRK Service GmbH

Sie befinden sich hier:

  1. Karriere/Aktuelles
  2. Ausbildung & Praktikum
  3. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Dein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim DRK

Ansprechpartnerin

Katja Witzl

Personalmanagement

Tel. 03981 28710

Unser DRK Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. bietet die Möglichkeit, in unseren stationären Pflegeeinrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren.

Die Aufgaben und Möglichkeiten sind dabei so spannend wie vielfältig.

fsj_titel.jpg Foto: J. F. Müller / DRK
fsj2_titel.jpg Foto: J. F. Müller / DRK

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist und vor allem eines: eine Bereicherung. Und das nicht nur für jene, die sich zur einjährigen sozialen Tätigkeit entscheiden; sondern auch für alle Menschen, die von deren Engagement profitieren. Denn in dem gesetzlich abgesicherten sozialen Bildungsjahr leisten Jugendliche praktischen Einsatz in sozialen Einrichtungen. Ergänzt wird die Praxis durch persönlichkeitsbildende Seminare, die ihr Wissen und ihre Kompetenz erweitern.

  • Wer kann am FSJ teilnehmen?

    Das FSJ beim DRK wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

  • Wie lang geht das FSJ?

    Ein FSJ wird beim Deutschen Roten Kreuz in der Regel über 12 Monate vergleichbar einer Vollzeittätigkeit absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind möglich, bedürfen jedoch der gesonderten Absprache.

  • Wo kann ich mein Freiwilliges Soziales Jahr machen?

    Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die jungen Menschen lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft dabei auch häufig, sich über den eigenen zukünftigen Berufsweg klar zu werden.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr bezahlt?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt.

  • Wann beginnt das Soziale Jahr?

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Ansprechpartner Ihrer Region, der auch die Bewerbung entgegennimmt.

Hast du Fragen?

Wir beantworten Dir gern alle Fragen rund um das Freiwillige Soziale Jahr.